Wer kann von einem Cochlea-Implantat profitieren?

Ein Cochlea-Implantat wird für Erwachsene und Kinder empfohlen, die grundsätzlich an einer starken einseitigen oder beidseitigen Schallempfindungsschwerhörigkeit bzw. postlingualen Ertaubung leiden und mithilfe eines Hörgeräts nicht mehr effektiv kommunizieren können.

Wenn Sie an einer cochleären Hörstörung oder einer Schallempfindungsschwerhörigkeit leiden, sind die Sinneszellen des Innenohrs (Haarzellen) entweder zu gering ausgebildet oder zu stark beschädigt, um ein ausreichendes Hörvermögen zu gewährleisten. Ein Cochlea-Implantat-System umgeht diese Probleme in der Cochlea und hilft bei der Verbesserung des Gehörs und der Lebensqualität.

Für Kinder und Erwachsene geeignet

Für Kinder, insbesondere bei prälingualer Gehörlosigkeit, wird eine frühzeitige Cochlea-Implantation im Alter von 12 bis 18 Monaten empfohlen, da das Gehör bei der Sprachentwicklung eine wesentliche Rolle spielt. Durch eine frühzeitige Implantation erhalten Kinder die beste Möglichkeit für eine erfolgreiche Schulausbildung. 

Bei Erwachsenen gibt es keine Altersgrenze für eine Cochlea-Implantation, obwohl bei älteren Personen eine vorherige psycho-kognitive Beurteilung besonders wichtig ist. Der wesentliche Vorteil besteht für die Kandidaten darin, dass sie damit ihre Autonomie und ihre Fähigkeit zum Aufbau und Pflege sozialer Beziehungen bewahren können.

Einseitig oder beidseitig

Die Cochlea-Implantation eignet sich sowohl für Patienten mit Hörverlust auf einem Ohr (einseitig) als auch auf beiden Ohren  (beidseitig). Bei beidseitigem Hörverlust verbessern Implantate in beiden Ohren die Fähigkeit zur Lokalisierung der Schallquelle, fördern das Sprachverständnis in lauten Umgebungen und ermöglichen eine stereoakustische Wahrnehmung. Obwohl die zwei Implantate in einer Operation eingesetzt werden können, findet die Mehrheit der beidseitigen Implantationen in zwei Sitzungen statt. Oftmals erfolgt die zweite Implantation Monate oder sogar Jahre nach der ersten. Einseitig implantierte CI-Träger können je nach Beurteilung des Implantationszentrums für eine bilaterale Implantation in Frage kommen.* 

Eine nicht für jeden geeignete Lösung

In bestimmten Fällen kann das Implantationszentrum zu dem Schluss kommen, dass eine Cochlea-Implantation für den Patienten ungeeignet ist. Neben den medizinischen Indikationen einer Cochlea-Implantation könnten folgende Aspekte diese Lösung ausschließen: 

• Wenn konventionelle Hörsysteme für das Sprachverständnis als ausreichend betrachtet werden 
• Wenn der Hörnerv zu stark geschädigt oder nicht vorhanden ist oder wenn die Cochlea verknöchert oder nicht die Hauptursache für den Hörverlust ist, können andere Lösungen, wie beispielsweise ein Hirnstamm-Implantat, vorgeschlagen werden.
• Wenn Ihr Gesundheitszustand keinen chirurgischen Eingriff zulässt
• Wenn Ihre Motivation oder die Unterstützung durch Ihre Familie als nicht ausreichend erachtet wird. 

*Beachten Sie bitte, dass Kosten für eine beidseitige Implantation nicht in allen Ländern erstattet werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in Ihrem Cochlea-Implantationszentrum bzw. über Ihren HNO-Arzt.

Näheres erfahren Sie in Ihrer Klinik